Stufenweise Aufhebung von Corona-Maßnahmen

Durch die hohe Immunisierungsquote der Bewohnerinnen und Bewohner konnten seit Montag, dem 10.05.2021, verschiedene Schutzmaßnahmen gelockert werden.

Gemeinschaftsaktivitäten sind in Einrichtungen ohne Infektionsgeschehen ohne Einhaltung der Abstandsregeln wieder möglich. Seit Montag, dem 10.05.2021, wurde unser Speisesaal zum gemeinsamen Frühstück und Mittagessen wieder geöffnet.

Da der 7-Tage-Inzidenzwert unter 100/100.000 Einwohner*innen in RLP ist, konnten weitere Regelungen aufgehoben werden. Eine Terminabsprache zum Besuch der Bewohner*innen ist nicht mehr notwendig.

Anbei finden Sie die Kurzübersicht zu den Regelungen der Landesverordnung (LVO) zur Verhinderung des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen. 

Die Übersicht enthält einmal die Regelungen, die gelten, wenn im Landkreis oder der kreisfreien Stadt in der Ihre jeweilige Einrichtung liegt (grüner Bereich) und die Regelungen, die gelten, wenn der Landkreis oder die kreisfreie Stadt mit der 7-Tage-Inzidenz über 100/100.000 Einwohner liegt und damit die "Bundesnotbremse" mit ihrem Regelungsgehalt auf die Landesverordnung einwirkt.

Übersicht der LVO Pflege Lesen