Bewohnerbeirat

Unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben.

Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass sie ihre  Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen und dadurch aktiv an der Gestaltung des Lebens im MAW mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Bewohnerbeirat.

Aufgaben des Bewohnerbeirats

Aufgabe des Bewohnerbeirats ist es, mit der Einrichtungsleitung/Träger zu sprechen.

Dabei soll er:

  • die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zur Geltung bringen und im Gespräch mit der Leitung des Hauses Möglichkeiten der Umsetzung besprechen
  • bei erkannten Verbesserungen zwischen den „Parteien“ vermitteln
  • ganz besonders freuen wir uns über eigene Vorschläge, Wünsche und Anregungen

Der Bewohnerbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben.

Zum Beispiel: 

  • durch Besuche
  • besondere Gesprächsangebote
  • indem er sie in Veranstaltungen einbindet und
  • die Einrichtungsleitung zu besonderen Initiativen anregt

 

Grundsätzlich besitzt der Bewohnerbeirat ein Mitwirkungsrecht. Das bedeutet, dass der Bewohnerbeirat vor einer Entscheidung des Einrichtungsträgers rechtzeitig und umfassend informiert wird. Er kann mitbestimmen, wenn es um die Grundsätze der Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung in der Betreuungseinrichtung geht.

Wählbare Personen

  • die in der Einrichtung lebenden Bewohnerinnen und Bewohner
  • deren Angehörige
  • sonstige Vertrauenspersonen der Bewohner/innen
  • Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
  • von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG ) vorgeschlagene Personen

Die Beiratssitzungen finden in regelmäßigen Abständen, in der Regel einmal pro Monat statt. Dort werden die Anregungen sowie die Kritik der Bewohnerinnen und Bewohner erörtert. Falls gewünscht, berät und unterstützt eine Mitarbeiterin der Sozialen Betreuung den Beirat bei dessen Aufgaben.

Im MAW setzt sich der Bewohnerbeirat aktuell aus folgenden Personen zusammen

Wohnbereich: 1
 

Wohnbereich: 4
 

Externe

Wohnbereich: GB/KN
 

Bereich: 4

Wohnbereich: 3
 

Externer
 

Weitere Informationen finden Sie hier:
  • Weitere Informationen über die Heimmitwirkungsverordnung Lesen
  • Weitere Informationen über den Bewohnerbeirat Lesen