Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Natürlich beantworten wir Ihnen auch alle anderen Fragen gerne, sprechen Sie uns einfach an.
Informationen zu Kosten finden Sie hier:
Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Pflege die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistung, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsrefinanzierungsbetrag und Investitionskosten von bis zu 75% höchstens jedoch die im §43 SGB XI festgelegten Zuzahlungsbeträge (s. Aufstellung unserer Entgeltwerte).
Falls Rente und sonstiges Einkommen /Vermögen nicht für die Zahlung des Eigenanteils ausreichen, werden die restlichen Kosten, nach Prüfung, vom Sozialamt Ihres Wohnortes übernommen. Hierfür ist rechtzeitig ein Antrag zu stellen.
Bei der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen bis max. 1.550 Euro. Kurzzeitpflege ist bis zu 4 Wochen möglich, danach besteht für weitere 4 Wochen die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Auch hier werden Kosten für Pflege und Betreuung von bis zu 1550 Euro von der Pflegekasse getragen.
Persönliche Ausgaben wie Friseurrechnungen, Fußpflege, Medikamentenzuzahlung, Körperpflegeartikel, Telefonanschluss, usw.
Ausgestattet sind die Zimmer mit Einbauschrank bzw. Schrank, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage, Telefon- und Fernsehanschluss (Kabel). Gerne können Sie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eigene Möbel und Gegenstände mitbringen. Jedes Zimmer hat ein eigenes barrierefreies Bad mit Waschbecken, Dusche und WC.
Hauseigene Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche stellen wir Ihnen zur Verfügung. Ihre persönliche Wäsche, bzw. Kleidung sollte Waschmaschinen- und Trocknergeeignet sein. Das Waschen (wir haben eine Kooperation mit einer professionelle Wäscherei), Abholung der Schmutzwäsche und Lieferung der frisch gewaschenen Wäsche bis ins Bewohnerzimmer ist im Entgelt enthalten. Um diesen Wäscheservice zu gewährleisten ist es notwendig alle Kleidungsstücke individuell zu kennzeichnen. Die Kosten für die Kennzeichnungspatches und zusätzlich anfallende Kosten für chemische Reinigung müssen Sie selbst tragen.
Da Sie nicht über unsere Einrichtung haftpflichtversichert sind, empfehlen wir Ihnen eine private Haftpflichtversicherung.
Soweit es Ihrem Hausarzt möglich ist, Sie in unserer Einrichtung zu betreuen, müssen Sie keinen Arztwechsel in Erwägung ziehen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich für einen Arzt Ihrer Wahl entscheiden, welcher regelmäßig zu Hausbesuchen in unsere Einrichtung kommt. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Es gibt keine Besuchszeiten im herkömmlichen Sinne. Besuche sind im Mainzer Altenheim jederzeit möglich. Aus Sicherheitsgründen werden die Türen am Abend verschlossen. Deshalb bitten wir Sie während dieser Zeit die Klingel am Haupteingang zu benutzen.
Haben Sie Fragen zur Aufnahme, benötigen Sie allgemeine Informationen, oder möchten Sie unsere Einrichtung kennenlernen, wenden Sie sich gerne an:
Susanne Jenke
Aufnahme
Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH
Altenauergasse 7
55116 Mainz
Telefon: 06131-2855 127
Fax: 06131-28 55 677
E-Mail: susanne.jenke@mainzer-altenheim.de