Mit dem Auslaufen der Landesverordnung enden die bundesweiten Basismaßnahmen: Für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen entfällt die Maskenpflicht.
Das Hausrecht der pflegerischen Einrichtungen bleibt hiervon unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Jeder, der sich mit Maske sicherer fühlt, etwa auf Grund einer Vorerkrankung oder wegen des Kontakts mit Risikopatient*innen, kann eine Maske auf freiwilliger Basis weiterhin tragen.
Mainz, 11.04.2023gez. Oliver BackhausGeschäftsführer