Aufnahme im Mainzer Altenheim
Einzug ins Altenheim –
Ein neuer Lebensabschnitt
Für viele ältere Menschen und deren Angehörige stellt die Entscheidung, oder die Notwendigkeit, den letzten Lebensabschnitt in einem Altenpflegeheim zu verbringen einen großen Einschnitt dar. In dieser Situation stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, unterstützen Sie bei den anfallenden Formalitäten, oder bieten einfach mal ein offenes Ohr.
Meist stellen unsere Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch deren Angehörige nach dem Einzug ins Mainzer Altenheim fest, dass es die richtige Entscheidung für alle Beteiligten war. Oft hören wir:
„Hätten wir das vorher gewusst, wären wir schon früher gekommen!“
Wir bieten Ihnen neben der vollstationären Altenpflege auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an.
Ansprechpartner Aufnahme
Haben Sie Fragen zur Aufnahme, benötigen Sie allgemeine Informationen, oder möchten Sie unsere Einrichtung kennenlernen, wenden Sie sich gerne an:
Susanne Jenke-Rapp
Aufnahme
Mainzer Altenheim
Altenauergasse 9
55116 Mainz
Kosten
Hier finden Sie einen Überblick über den Eigenanteil für die Unterbringung im Mainzer Altenheim.
Aktuelle Entgeltwerte
Entgeltwerte ab 01. Januar 2024 Lesen
Entgeltwerte Kurzzeitpflege ab 01. Januar 2024 Lesen
Sollten die Kosten die Vermögenslage der Bewohnerin/des Bewohners übersteigen, so übernimmt, nach Prüfung, das Amt für soziale Leistungen die Restkosten. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall, vor Beginn des Aufenthaltes in unserer Einrichtung, mit dem örtlichen Amt für soziale Leistungen in Verbindung.
Falls noch keine Betreuung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Vordruck auszufüllen und beglaubigen zu lassen (z.B. Bürgeramt, Kirchengemeinden).
Formular
Fügen Sie bitte folgende Unterlagen der Anmeldung bei:
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Kopie des Personalausweises der Bewohnerin / des Bewohners
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Kopie des amtlichen Betreuerausweises oder Vollmacht
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Kopie des letzten Rentenbescheides
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Leistungsbescheid der Pflegekasse bei Einstufung für häusliche Pflege
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Einzugsermächtigung oder Kostenzusage des zuständigen Sozialamtes (bei Einzug)